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"Tell the chef, the beer is on me."
Bei Demonstrationen dürfen grundsätzlich Lautsprecher und Megafone benutzt werden. Und die Möglichkeit der Behörden, inhaltlich unliebsame Äußerungen zu verhindern, sind eingeschränkt. Dies zeigt eine heute bekanntgegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es ging um die Frage, ob eine Demonstrantin unter anderem “Zivile Bullen raus aus der Versammlung – und zwar sofort!” über ihren Lautsprecher fordern durfte.
Die Stadt München und das Amtsgericht hatte die Demonstrantin mit 250 Euro Bußgeld belegt. Begründung: Per Auflage sei vorher festgelegt worden, dass Lautsprecher und Megafone nur für Durchsagen zum Versammlungsthema und für Ordnungshinweise eingesetzt werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt nun klar, dass die Äußerung durchaus themenbezogen war. Das Gericht erklärt beiläufig sehr schön, um was es bei Demonstrationen überhaupt geht:
In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die körperliche Sichtbarmachung von gemeinsamen Überzeugungen. Wer an einer solchen Versammlung teilnimmt, ist grundsätzlich auch dazu berechtigt, während der Versammlung dafür einzutreten, dass nur die das Anliegen der Versammlung unterstützenden Personen an ihr teilnehmen und Polizisten sich außerhalb des Aufzugs bewegen.
Das Amtsgericht muss nun neu entscheiden, und zwar unter etwas stärkerer Berücksichtigung der Grundrechte.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Löschen von Google-Sucheinträgen hat viel Unmut ausgelöst. Die Kritiker erhalten nun prominente Unterstützung. Bundesverfassungsrichter Johannes Masing hält das Urteil für zu weitreichend und eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.
Der Richter Johannes Masing übt Kritik am Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessen“. Am Bundesverfassungsgericht ist Masing zuständig für die Bereiche Pressefreiheit und Privatsphäre. Er kritisiert, die Entscheidung, die Google zum Löschen von Sucheinträgen aus Persönlichkeitsgründen zwingt, schaffe ein Ungleichgewicht, „das die liberalen Linien des Äußerungsrechts zu unterlaufen droht“. Das schreibt Masing in einer Einschätzung an Politiker und Datenschützer, die vom Portal iRights.info nur in Auszügen veröffentlicht wurde.
Pflicht zur Amnesie
Im Mai entschied der Gerichtshof, dass Google verpflichtet ist, unter bestimmten Voraussetzungen Links zu löschen, wenn ein Antragsteller der Meinung ist, die verlinkte Seite verletze seine Persönlichkeitsrechte, oder aber Artikel über ihn seien nicht mehr aktuell oder relevant. Von Kritikern wurde bemängelt, es handele sich bei dem Urteil nicht um ein „Recht auf Vergessen“, sondern vielmehr um eine „Pflicht zur Amnesie“. So berichteten beispielsweise mehrere große Zeitungen, dass Google Links auf ihre Artikel entfernen musste. In einem Fall ging es um die Verbindungen einer Person mit Scientology, die diese Information offenbar nicht im Netz sehen wollte.
Kein “Recht auf Reset”
Masing gibt den Kritikern des Urteils recht. Die EuGH-Richter hätten die Persönlichkeitsrechte nicht ausreichend mit der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit abgewogen. Außerdem hätten sie die Macht von Google gestärkt. Masing schreibt aber auch, dass ein „Recht auf Vergessen“ grundsätzlich eine sinnvolle Idee sei. Anfang des Jahres sprach er bereits von einer „Chance auf Vergessen“, lehnte aber ein absolutes „Recht auf Reset“ ab. Niemand könne verlangen, „dass über ihn gar nicht berichtet wird“.
Das Portal iRights.info, dem die Einschätzung von Masing vorliegt, hat sich aus mehreren Gründen gegen eine vollständige Veröffentlichung entschieden. Unter anderem führen die Redakteure an, dass man keine Erlaubnis zur Veröffentlichung habe und Masing sich als Jurist „vertraulich an Politik und Datenschützer“ gewendet habe. „Hätte Masing seine Analyse im Auftrag der öffentlichen Hand – etwa eines Ministeriums oder einer Datenschutzbehörde – verfasst, wären wir wohl zu einem anderen Schluss gekommen.“
I will conclude with a question for all the humanitarians out there. Prime Minister Benjamin Netanyahu clearly stated at the outset of this incursion that his objective is to restore a sustainable quiet for the citizens of Israel. We have already established that it is the responsibility of every government to ensure the safety and security of its people. If political leaders and military experts determine that the only way to achieve its goal of sustaining quiet is through genocide is it the permissible to achieve those responsible goals?Das gleiche Problem stellt sich ja auch mit manchen Nachbarn. Völlig klar, da bleibt dann halt nur Mord! In diesem Fall dann eben Völkermord.
Das Spannende ist, dass der ja nicht nur seine Meinung sondern die Lage vor Ort beschreibt. Wir hatten ja neulich erst "Rasenmähen" als Bezeichnung für das Niedermetzeln von Palästinensern. Aber das Wort Völkermord offen aussprechen, das geht nicht, da haben sie diesen Autoren schnell rausgeschmissen und darauf verwiesen, dass das ja nur eine Blogging-Plattform gewesen sei. Was ja im Wesentlichen das gesamte News-Business beschreibt heutzutage, das sind ja überall fast nur noch "freie Mitarbeiter".
Und so bleibt nur zu konstatieren, dass Völkermord OK ist, solange man es nicht beim Namen nennt.
White House accidentally leaks post-9/11 CIA torture report findings
When the CIA first began using its controversial interrogation and detention methods after the September 11th attacks, it reportedly declined to tell the Secretary of State and other American ambassadors about its actions.
The revelation comes from the Senate’s still-unreleased report scrutinizing the United States’ post-9/11 interrogation techniques, and first came to the public’s attention Wednesday when the White House unintentionally emailed a document detailing the findings to an Associated Press reporter.
The report – parts of which could be declassified by the White House in the coming days – also apparently found that some of the ambassadors who were briefed on the CIA’s activity were told not to notify their superiors in the State Department. One congressional official confirmed to the AP that these findings are documented in the Senate’s report, while a former CIA official said then-Secretary of State Colin Powell may not have known about the agency’s techniques when they first started using them.
Mit einer Verfassungsbeschwerde holt Yahoo zum Gegenschlag aus, um sich zur Wehr zu setzen gegen Ansprüche von Presseverlagen bezüglich des Leistungsschutzrechts. Es sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, so das Internet-Unternehmen.
Yahoo hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen das Leistungsschutzrecht eingereicht. Das teilt der Suchmaschinen- und Verzeichnisbetreiber in einer Pressemitteilung mit. Damit geht erstmals eines der Unternehmen, die nach Auffassung der Verwertungsgesellschaft Media vom Leistungsschutzrecht betroffen seien, auf gerichtlichem Weg gegen das umstrittene Gesetz vor.
Die VG Media hatte vor etwa fünf Wochen im Auftrag mehrerer Presseverlage zum einen mehrere Internetfirmen auf Leistungsschutzrecht-relevante Vergütungszahlungen verklagt – neben Google auch Yahoo, 1&1 und Microsoft – und zum anderen eine Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Google eingelegt.
Nun holt Yahoo zum Gegenschlag aus und stellt „die Verfassungsmäßigkeit des in den Paragrafen 87f, 87g Urheberrechtsgesetz geregelten Leistungsschutzrechts der Presseverleger in Frage“. Wie Helge Huffmann, Leiter der Rechtsabteilung von Yahoo Deutschland, in der Pressemitteilung erklärt, ist das Unternehmen der Ansicht, „dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist.“
Der Staat sei laut Grundgesetz verpflichtet, eben diese Informationsfreiheit sowie die Strukturen, die die Informationserlangung garantierten, zu schützen, so Huffmann:
„Daher halten wir das Leistungsschutzrecht mit der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit (Art. 5 GG), ferner der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für unvereinbar.“
Zudem sieht sich Yahoo in einer Doppelrolle, weil es neben den Suchmaschinen-Diensten auch über ein großes redaktionelles Angebot verfüge und damit Presseverleger im Sinne des Leistungsschutzrechts sei. Generell entstünden durch das Leistungsschutzrecht Rechtsunsicherheiten, weil es zu unbestimmt sei, so Huffmann.
Mit dieser Auffassung ist Yahoo keineswegs allein. Für Till Kreutzer, Medienrechtsanwalt bei iRights.Law und Partner bei iRights.Lab, ist auch ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes völlig unklar, wen das Leistungsschutzrecht eigentlich trifft. Und genau deswegen löse es insbesondere bei den Suchmaschinenanbietern ein Chaos aus, wie er auf Anfrage von Netzpolitik.org noch einmal verdeutlichte:
„Das Leistungsschutzrecht ist innovationsfeindlich, unnötig und in jeder Hinsicht ungerechtfertigt. … Neue Angebote auf dem Suchsektor wird es damit bis auf weiteres – jedenfalls aus den Ländern, in denen ein Leistungsschutzrecht eingeführt wird – nicht geben. Ironischerweise stärkt das Leistungsschutzrecht durch die hierdurch entstehenden, völlig unwägbaren Kosten und Rechtsunsicherheiten die Marktmacht von Google & Co.“
Für Till Kreutzer ist die Verfassungsbeschwerde von Yahoo ein nahe liegender und richtiger Schritt:
„Wenn sich der Gesetzgeber schon nicht traut, diesem schädlichen und ungerechtfertigten Anliegen der Großverlage einen Riegel vorzuschieben, muss wohl mal wieder das Bundesverfassungsgericht herhalten, um politische Fehlentscheidungen zu korrigieren.“
“— “Stürmer”-Stil beim EhNaMag : Mathias BroeckersDer “Spiegel” aber behauptet zu diesen ungeklärten Zusammenhängen und offenen Fragen: “die Indizienkette ist eindeutig.” Und nimmt sich wegen dieser selbst zurechtgelogenen Eindeutigkeit dann das Recht, die Opfer des Unglücks für seine Politik der Konfrontation benutzen, sie auf das Cover zu knallen und ihren Tod “Putin” in die Schuhe zu schieben. Das ist Gossen-Journalismus a la bonheur – doch diesen hetzerischen Dreck dann auch noch zu verteidigen und die berechtigte Kritik des Publikums auszusperren, statt sich bei ihm zu entschuldigen und Besserung zu geloben, ist kaum noch zu unterbieten.
Als ich 2003 bei “Spiegel”-TV mit zwei Redakteuren über meine Bücher zu den unaufgeklärten 9/11-Anschlägen diskutiert hatte – denen sie in der Sendung “Verschwörungstheorie”, “schlechte Recherche” “Spekulation” etc. vorgeworfen hatten - sprachen wir danach in der Kantine noch länger über verschiedene Aspektedes Falls und sie fragten mich, warum ich das Kapitel über die mangelnden Flugkünsten der “Hijacker” nicht dem “Spiegel” angeboten hätte. “Wenn ihr das gedruckt hättet,”, sagte ich, “hättet ihr doch alles andere was ihr zu 9/11 verzapft habt in die Tonne treten müssen.” Worauf sie “och, naja” nichts antworteten aber dann meinten, dass ich doch ihre scharfe Kritik in der Sendung eben nicht übel und persönlich nehmen soll und dass meine Bücher ja schon ganz gut geschrieben seien… nur eins fänden sie gar nicht gut: “Dass Sie den “Spiegel” immer “das ehemalige Nachrichtenmagazin” nennen.”...
”
Money Quote:
In einer noch 2008 gedruckten Taschenkarte für Soldaten – der zentralen Dienstvorschrift 15/2 – heißt es eindeutig, der Einsatz atomarer Waffen sei deutschen Soldaten verboten. Dieser Passus findet sich seit der Überarbeitung der Dienstvorschrift im vergangenen Jahr im umfangreichen Handbuch allerdings nicht mehr wieder.Äh. Ach?
“— Wer keine Fakten hat, dem bleibt Hetze : Mathias BroeckersDas dröhnende Schweigen, mit dem USA/NATO/EU auf die Veröffentlichung von Radar,-und Satellitendaten zum MH-17-Absturz durch den russischen Generalstab reagierte, spricht Bände – nicht nur in Bezug auf die Qualität der zuvor geäußerten wüsten Anschuldigung in Richtung Russland, sondern auch auf die Verkommenheit der westlichen Medien, die eine Aufklärung der Unglücksursache und eine Offenlegung der ukrainischen und amerikanischen Daten nicht einmal fordern. Geschweige denn, ihre Regierungen für diese Nicht-Aufklärung in irgendeiner Weise kritisieren. Dass die russische Darstellung der Radarbilder vor dem Absturz – und die Anwesenheit eines ukrainischen Jets in der Nähe der Maschine – korrekt ist, mußte eine Sprecherin des Weissen Hauses bei einer Pressekonferenz mittlerweile schon zugeben (Transkript hier), und die Agentur Reuters wurde überführt, die Behauptung eines Separatistenführers im Besitz von BUK-Raketen, gefälscht zu haben.
Auch wenn also zehn Tage nach dem Unglück die Argumentation des Westens in Sachen MH-17 als faktenfreie Propaganda entlarvt ist, muß diese Linie jetzt offenbar gnadenlos weitergefahren werden. Wer keine Fakten zu bieten hat, dem bleibt nur Hetze. Dass die Propagandisten des Imperiums bei Edward Bernays und seinem erfolgreichen Schüler Joseph G. in die Lehre gegangen sind zeigt das Cover der aktuellen Ausgabe des “Newsweek”-Magazins. “Jetzt reicht es!” - hat der langjährige Vizepräsident der OSZE, Willy Wimmer, diese neue Eskalationsstufe der Propaganda kommentiert – zu befürchten ist leider, dass das Empire of Chaos noch lange nicht genug hat….
Update: Auch das ehemalige Nachrichtenmagazin heizt die Hetze nochmal richtig an und ist dabei soagr noch einen Zacken infamer als Newsweek: es instrumentalisiert die Opfer des Flugzeugabsturzes, zu dessen Aufklärung es nichts beigetragen hat. Ekelhaft.
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"Tell the chef, the beer is on me."
"Basically the price of a night on the town!"
"I'd love to help kickstart continued development! And 0 EUR/month really does make fiscal sense too... maybe I'll even get a shirt?" (there will be limited edition shirts for two and other goodies for each supporter as soon as we sold the 200)